Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNZV)
§ 8 Abs. 2 Formulare für Transportanfragen
Bedingungen für Netzzugang, Lieferantenrahmenvertrag und geltende Netzentgelte
§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 4, 9 Bedingungen für Netzzugang, Lieferantenrahmenvertrag und geltende Netzentgelte
§ 21 Abs. 2 Nr. 7 Regeln für den Anschluss anderer Netze an das vom Netzbetreiber betriebene Netz
Das VBK GmbH Gasversorgungsmitteldrucknetz (500 mbar) ist im regionalen Gasnetz der Stadtwerke Kiel mit zwei Netzkopplungspunkten (Kopperpahler Allee und Kronshagener Weg) eingebunden.
Die Übergabestationen werden eingangsseitig mit einem schwankenden Druck von 1-16 bar versorgt. In den Übergabestationen wird der Gasnenndruck der Stadtwerke Kiel von der VBK GmbH auf einen festen Mitteldruck heruntergedrosselt.
Die Regelanlagen werden durch das DVGW-Arbeitsblatt G 495 durch Wartungsverträge in Stand gehalten und sind im Verantwortungsbereich der VBK GmbH.
§ 21 Abs. 2 Nr. 12 Änderungen der Dienstleistungen/Bedingungen
Zur Zeit sind keine Änderungen der Dienstleistungen geplant.
§ 25 Mehr- oder Mindermengenabrechnung
Preistabelle Mehr- und Mindermengen
Die Differenzmengen zwischen bilanzkreisrelevanten Allokationsdaten und dem tatsächlichen Verbrauch einer Entnahmestelle werden als Mehr- oder Mindermengen bezeichnet, die zwischen dem Transportkunden und dem Netzbetreiber finanziell auszugleichen sind.
Die Abrechnung dieser Mehr- und Mindermengen erfolgt jeweils mit dem arithmetischen Monatsmittelwert der für das Marktgebiet GASPOOL gültigen Preise.
Die Preise für die Ausgleichsenergie finden Sie hier.
§ 40 Abs. 1 Gasnetzkarte
Gem. § 40 Abs. 1 GasNZV stellen wir Ihnen eine entsprechende Gasnetzkarte bereit, die schematisch Auskunft darüber gibt, welche Bereiche im Versorgungsgebiet der VBK GmbH an das örtliche Gasverteilernetz angeschlossen sind.