Vertragsgrundlagen – Diskriminierungsfreier Netzzugang
Die Öffnung der Energienetze für den Wettbewerb erfordert einen offenen, diskriminierungsfreien Zugang. Dieser ist in Deutschland gesetzlich geregelt und wird von der Bundesnetzagentur überwacht.
Im Juli 2005 sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die Netzentgelt- und Netzzugangsverordnung Gas und Strom in Kraft getreten.
Für den Vertragsabschluss von Lieferantenrahmenverträgen oder Rahmenverträgen für den modernen/intelligenten Messstellenbetrieb mit der Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH als VNB bzw. gMSB für Strom und Erdgas wenden Sie sich bitte direkt an unseren beauftragten Dienstleister:
Hier gelangen Sie direkt zum VBK-Vertragsmanagement, zur Verfügung gestellt durch die EVU Asissts GmbH.