Messstellenbetrieb
Mit Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) im September 2016 wurde der Markt für den Betrieb von Messstellen und die Ausstattung der leitungsgebundenen Energieversorgung (Elektrizität und Erdgas) mit modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Messsystemen neu geregelt.
Es wird zwischen dem „konventionellen“ (analog) und dem „modernen bzw. intelligenten“ Messstellenbetrieb (digital) unterschieden.
Die Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH hat als örtlicher Netzbetreiber die Aufgaben des „grundzuständigen Messstellenbetreibers“ nach dem MsbG übernommen. Die Messstellen im Versorgungsnetz (Strom) der VBK werden schrittweise mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet. Die technische Verfügbarkeit als grundsätzliche Voraussetzung für den Einbau intelligenter Messsysteme wurde bisher durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nicht festgestellt.
Sofern Ihr Stromlieferant die Kosten für den modernen Messstellenbetrieb nicht für Sie mit der VBK als grundzuständiger Messstellenbetreiber abrechnet, ist faktisch der Messstellenvertrag zwischen Ihnen als Anschlussnutzer und der VBK als gMSB geschlossen.