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Zählerwechsel

Als „grundzuständiger Messstellenbetreiber" (gMSB) ist die Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH dazu verpflichtet, den Einbau, den Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen wie auch Ablesung und Messung (inkl. der Anforderung und Verarbeitung von Zählerständen) durchzuführen.

Sämtliche im Geschäftsverkehr verwendeten Messgeräte sind auf Ihre Eichgültigkeit hin zu überprüfen und bei Ablauf der Eichfrist auszutauschen.

Die Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH ist als „Grundzuständiger Messstellenbetreiber" (gMSB) verpflichtet, alle konventionellen Stromzähler gegen sogenannte moderne Messeinrichtungen bzw. intelligente Messsysteme auszutauschen. Diese Einbauverpflichtung geht aus dem seit 2016 geltenden Messstellenbetriebsgesetz hervor. Seit 2017 tauscht die VBK zur Einhaltung der Eichfristen konventionelle Stromzähler schrittweise gegen moderne Messeinrichtungen aus. Betroffene Kunden werden fristgerecht in Schriftform über den Wechsel informiert.

Sofern Sie eine Benachrichtigung über einen bevorstehenden Zählerwechsel erhalten haben, rufen Sie uns gern für eine individuelle Terminvereinbarung an.

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