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Photovoltaikanlagen im Niederspannungsnetz

Hier finden Sie die notwendigen Anmeldeunterlagen für VBK als Ihren Netzbetreiber für Ihre geplante PV-Anlage im Niederspannungsnetz.

Die Anmeldung ist vollständig inklusive der auf der Antragstellung angegebenen Anhänge einzureichen. Nach Eingang der vollständigen Anmeldung führen wir gern und zeitnah die Netzverträglichkeitsprüfung durch und erteilen Ihnen die Einspeisezusage.

Installateursportal

Gerne können Sie Ihre Anlage auch über unser Netzanschlussportal anmelden.

Zur Registrierung als Installateursbetrieb gelangen Sie hier.

 

Steckerfertige Erzeugungsanlagen

Sie möchten die Energiewende aktiv mitgestalten?

Sie wollen eine steckerfertige Erzeugungsanlage (sog. Plug-In-, Mini-PV- oder Balkon-PV-Anlage) betreiben?

Hier finden Sie alle Informationen, damit die steckerfertige Erzeugungsanlage gemäß den Vorschriften der VDE-Normen installiert, angeschlossen und betrieben werden kann.

Die Anmeldung von steckerfertigen Erzeugungsanlagen ist Pflicht und erfolgt grundsätzlich über das Markstammdatenregister.

Zusätzlich wird eine Anmeldung bei dem Netzbetreiber notwendig, wenn Sie eine Einspeisevergütung wünschen.

Diese erfolgt über unser Anmeldeportal.

Die dort angegebenen Hinweise zur Installation sind zu beachten. Sollte kein Zweirichtungszähler bei Ihnen verbaut sein, muss Ihr zuständiger Messstellenbetreiber diesen einbauen. Sie können selbst entscheiden, ob Sie für Ihre steckerfertige Erzeugungsanlage eine Einspeisevergütung nach dem EEG erhalten möchten oder nicht. Jedoch decken diese Anlagen in erster Linie nur den Eigenverbrauch und speisen nur wenig Strom in das Netz ein. Eine Vergütung nach dem EEG lohnt sich in den meisten Fällen also kaum.

Anlagenänderung

Aufhebung der 70% - Leistungsbegrenzung

Mit der Neuregelung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) vom 13.10.2022 wurde die Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70% für Neuanlagen unter 25 kWp installierter Leistung, die ab dem 15.09.2022 in Betrieb genommen werden, aufgehoben.

Bei Bestandsanlagen bis 7 kWp installierter Leistung mit einer Inbetriebnahme bis zum 14.09.2022 kann die Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70% ab dem 01.01.2023 aufgehoben werden. 

Anlagenbetreiber, welche die 70%-Begrenzung Ihrer Anlage aufheben, teilen uns dies bitte über das folgende Formular mit:

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann gerne per E-Mail an info@vbk-kronshagen.de übermittelt werden.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.