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Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Strom(-versorgung).
Wann erhalte ich meine Jahresverbrauchsabrechnung?
Die Jahresverbrauchsabrechnung wird i.d.R. Ende Januar des Folgejahres per Post verschickt.
Wie viele Abschläge muss ich in einem Jahr bezahlen?
Bei Belieferung über ein ganzes Jahr und jährlicher Abrechungsweise sind insgesamt 11 Abschläge (Februar-Dezember) fällig.
Wie kann ich meine offenen Forderungen bzw. Abschläge begleichen?
Der Abschlag für Februar ist zum 15. fällig. Für die restlichen Monate (März bis Dezember) haben Sie die Wahl zwischen dem 1. und dem 15. eines Monats.
Wieso erhalte ich eine Ablesekarte?
Damit wir den korrekten Stromverbrauch in Rechnung stellen können, benötigen wir einmal im Jahr einen aktuellen Zählerstand. Hierfür erhalten Sie jedes Jahr Anfang Dezember eine Ablesekarte von den VBK. Wenn Sie Kunde sind, aber keine Ablesekarte erhalten, erfolgt die Jahresablesung durch unsere Monteure.
Ich beziehe gar keinen Strom von den VBK. Wieso erhalte ich trotzdem eine Ablesekarte?
Wir stellen dem Lieferanten für die Belieferung von Kunden im Netzgebiet der VBK einmal im Jahr eine Rechnung. Da die VBK eventuell einen anderen Rechnungsturnus als Ihr Lieferant hat, erhalten Sie ggf. zusätzlich eine Ablesekarte von uns.
Wie wird mein neuer monatlicher Teilbetrag für das Folgejahr berechnet?
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des Jahresverbrauchs. Sollten wir Sie noch kein komplettes Jahr versorgt haben, wird Ihr anteiliger Verbrauch auf ein komplettes Jahr hochgerechnet.
Wie wird mein anteiliger Stromverbrauch hochgerechnet?
Beim Strom ist der monatliche Verbrauch relativ konstant. Liegt uns also z. B. der Verbrauch von Oktober bis Dezember vor, multipliziert das System diesen vorhandenen Verbrauch mit vier.
Gerne möchte ich meinen monatlichen Abschlag ändern. Wie geht das?
Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Höhe der Abschlagszahlungen dem voraussichtlichen Verbrauch sowie den im Abrechnungszeitraum geltenden Preisen anzupassen. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Abschläge zu gering oder zu hoch sind, können Sie uns gerne Ihren begründeten Änderungswunsch einreichen. Am einfachsten können Sie dies über unser Online-Service-Portal erledigen. Ansonsten können Sie uns auch telefonisch (0431/58672-0) oder per E-Mail (info@vbk-kronshagen.de) dafür erreichen oder Sie dazu unser Kontaktformular.
Wie werde ich über eine Preisänderung informiert?
Sie erhalten von den VBK rechtzeitig gemäß den vereinbarten Geschäftsbedingungen des Sondervertrags oder, sofern Sie über die Grundversorgung versorgt werden, nach den Bestimmungen der Grundversorgungsverordnung (GVV) per Post eine Mitteilung über eine Preisänderung. Die Grundversorgungsverordnung schreibt zusätzlich eine öffentliche Bekanntgabe der Preisanpassung vor, die wir selbstverständlich vornehmen. Wenn Sie mit dieser Preisanpassung nicht einverstanden sind, haben Sie bis zum Tag des Wirksamwerdens ein Sonderkündigungsrecht, unabhängig davon, ob es sich um eine Senkung oder Erhöhung handelt.
Ich erhalte einen unerwünschten Werbeanruf bzw. Haustürbesuch. Wie soll ich in diesem Fall vorgehen?
Wir empfehlen, dass Sie sich weder am Telefon noch an der Haustür auf ein Gespräch einlassen sollten. Sobald der Vertreter persönliche Daten in Erfahrung gebracht hat, erhalten wir oftmals eine vom Kunden unerwünschte Kündigung.
Informieren Sie uns gerne, wenn Sie einen unerwünschten Vertreter an der Haustür bzw. am Telefon hatten. Wir möchten bei jedem Hinweis versuchen, den Beauftragten herauszufinden. Gerne unterstützen wir Sie auch, wenn Sie unbewusst persönliche Daten herausgegeben haben und Sie den ungewünschten Vertrag widerrufen möchten. Wir legen Ihnen zu diesem Thema auch die Meldung vom 27.11.2018 auf unserer Homepage ans Herz.
Wie läuft der Lieferantenwechsel ab?
Wir übernehmen kostenlos die Kündigung bei Ihrem aktuellen Stromversorger. Der Lieferantenwechsel ist grundsätzlich für die Kunden kostenlos und kann – je nach vorliegender Vertragsbindung des Kunden – in der Regel binnen 14 Tagen realisiert werden.
Wie ist mein gesetzliches Widerrufsrecht?
Als privater Letztverbraucher haben Sie die Möglichkeit, einen abgeschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen zu widerrufen. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, räumen wir auch für Vertragsabschlüsse innerhalb unserer Geschäftsräume das Widerrufsrecht ein.
Welche Haftungsregelungen bestehen bei Nichteinhaltung vertraglicher Leistungen?
Ansprüche wegen Schäden durch eine Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung können Sie, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem örtlichen Netzbetreiber geltend machen. Die Regelungen hierzu finden sich im § 18 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).
Wie erhalte ich aktuelle Informationen zu den Stromprodukten?
Aktuelle Informationen zu unseren Produkten und Preisen erhalten Sie persönlich in unserem Hause, telefonisch (0431/58672-0), per Fax (0431/588594) oder per E-Mail (info@vbk-kronshagen.de) sowie unter Tarife & Angebote.
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