Analyse
Hier erhalten Sie Informationen zur Trinkwasseranalyse zum Download sowie zum Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG).
Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG)
Das WRMG regelt die Herstellung, Kennzeichnung und den Vertrieb von Wasch- und Reinigungsmitteln in der Bundesrepublik Deutschland.
Gem. § 9 sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härte des Trinkwassers wie folgt anzugeben:
Härtebereich weich weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
Härtebereich mittel 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
Härtebereich hart mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter