Netznutzungsentgelte
Im Folgenden finden Sie die Netznutzungsentgelte für Strom und Gas in der Übersicht zum Download. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Preisblättern für das kommende Jahr ggf. um die vorläufigen Netzentgelte handelt.
Strom
§ 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG verpflichtet Netzbetreiber die Bedingungen für den Netzzugang für das Jahr 2019 bis zum 15. Oktober 2018 im Internet zu veröffentlichen.
Gas
§ 27 Abs. 1 GasNEV: Geltende Netzentgelte Gas
Die Netzentgelte basieren auf der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung – GasNEV)