Aufhebung der 70% - Leistungsbegrenzung
Mit der Neuregelung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) vom 13.10.2022 wurde die Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70% für Neuanlagen unter 25 kWp installierter Leistung, die ab dem 15.09.2022 in Betrieb genommen werden, aufgehoben.
Bei Bestandsanlagen bis 7 kWp installierter Leistung mit einer Inbetriebnahme bis zum 14.09.2022 kann die Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70% ab dem 01.01.2023 aufgehoben werden.
Anlagenbetreiber, welche die 70%-Begrenzung Ihrer Anlage aufheben, teilen uns dies bitte über das folgende Formular mit:
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann gerne per E-Mail an info@vbk-kronshagen.de übermittelt werden.