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Aufhebung der 70% - Leistungsbegrenzung

Mit der Neuregelung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) vom 13.10.2022 wurde die Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70% für Neuanlagen unter 25 kWp installierter Leistung, die ab dem 15.09.2022 in Betrieb genommen werden, aufgehoben.

Bei Bestandsanlagen bis 7 kWp installierter Leistung mit einer Inbetriebnahme bis zum 14.09.2022 kann die Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70% ab dem 01.01.2023 aufgehoben werden. 

Anlagenbetreiber, welche die 70%-Begrenzung Ihrer Anlage aufheben, teilen uns dies bitte über das folgende Formular mit:

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann gerne per E-Mail an info@vbk-kronshagen.de übermittelt werden.

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Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

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