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Schlichtungsstelle Energie e. V. – Streitbeilegung nach § 111 a EnWG

Die Versorgung mit Strom und Gas ist an vielfältige rechtliche und technische Anforderungen geknüpft, die die Energieversorgungsunternehmen und ihre Kunden gleichermaßen betreffen.

Die Schlichtungsstelle Energie bietet Verbrauchern seit 1. November 2011 die Möglichkeit, ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren kostenfrei in Anspruch zu nehmen, um Konflikte zwischen Unternehmen und Verbrauchern schnell zu klären. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Nach Antrag prüft die Schlichtungsstelle den Sachverhalt und erarbeitet eine Schlichtungsempfehlung zur einvernehmlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung. Die Neutralität wird durch einen unabhängigen Ombudsmann gewährleistet. Das Schlichtungsverfahren soll in der Regel nicht länger als drei Monate dauern.

Voraussetzung für die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens ist, dass vorab mit der Kundenbetreuung Kontakt aufgenommen und keine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunden und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung:

  • Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG)

Eine Teilnahme an dem VSBG ist nicht verpflichtend, lediglich die Information über die (Nicht-)Teilnahme ist ab dem 1.02.2017 vorgeschrieben.

Soweit es um unsere Produkte und Leistungen in den Bereichen Trinkwasser, Wärme und sonstige Dienstleistungen (ausgenommen Strom- und Gaslieferungen) geht, ist die Teilnahme an Schlichtungsverfahren i.S.d. § 36 VSBG nicht verpflichtend. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir derzeit – außer für die in § 111b EnWG geregelten Fälle im Bereich der Elektrizitäts- und Gasversorgung – für alle anderen von uns angebotenen Leistungen an keinem Schlichtungsverfahren im Sinne des § 36 VSGB teilnehmen.

Weitere Informationen zu Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden im Sinne des § 13 BGB) finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.