Veröffentlichungspflichten
Das Energiewirtschaftsgesetz verlangt die Veröffentlichung diverser Daten und Informationen, basierend auf den nachfolgenden Gesetzen:
Datenaustausch
Die Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH macht als Verteilnetzbetreiber im Verhältnis zu ihrem verbundenen Vertrieb, der Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH, von der Option nach Ziff. 6 Satz 1 des Tenors des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (Az. BK6-06-009) Gebrauch. Es wird versichert, dass den übrigen Lieferanten Informationen zu gleichwertigen Zeitpunkten sowie in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität zur Verfügung gestellt werden.