Was tun, wenn Ihnen ein Energievertrag untergeschoben wurde?

Manche Strom- und Gasanbieter schieben Verbrauchern an Haustür oder Telefon unbemerkt Energieverträge unter, die diese gar nicht abschließen wollen. Betroffene können dagegen vorgehen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Für ungebetene Anrufe ohne Ihr Einverständnis drohen Firmen empfindliche Geldstrafen.
- Sie müssen sich unerlaubte Werbeanrufe nicht bieten lassen. Melden Sie unzulässiges Telefonmarketing der zuständigen Behörde.
- Am Telefon abgeschlossene Verträge sind – bis auf wenige Ausnahmen – auch ohne schriftliche Bestätigung gültig. Sie können telefonisch geschlossene Verträge aber in der Regel 14 Tage lang widerrufen.
Wie werden Kund:innen Strom- und Gasverträge untergeschoben?
- Am Telefon oder an Ihrer Haustür nehmen Vermittler mancher Energieanbieter Kontakt mit Ihnen auf. Im Gespräch dieses sogenannten Direktvertriebs geht es zwar um Energie und womöglich konkrete Tarifangebote. Dass der Vermittler in Ihrem Namen einen Anbieterwechsel einleiten will, macht er aber nicht deutlich.
- Doch fragt er genau die dafür benötigten Daten wie die Zählernummer und den aktuellen Energielieferanten ab. Zusammen mit Ihrem Namen und der Adresse reicht ihm das, um einen Wechselprozess einzuleiten. Denn einen Nachweis über eine Kündigungsvollmacht muss Ihr bisheriger Anbieter nicht einfordern.
- Wenig später erhalten Sie überraschend ein Begrüßungsschreiben eines neuen Energieanbieters sowie eine Kündigungsbestätigung Ihres bisherigen Lieferanten – der Wechsel wurde schon vollzogen, ohne dass Sie es mitbekommen haben.
Dieses Vorgehen ist nicht legal und wurde in der Vergangenheit auch schon im Auftrag von größeren Anbietern eingesetzt.
Werbeanrufe, denen Sie nicht ausdrücklich zugestimmt haben, sind übrigens auch nicht erlaubt. Die Bundesnetzagentur geht gegen diese sogenannten "cold calls" vor und verhängte schon mehrfach Bußgelder. Auch die Verbraucherzentrale NRW ging wegen unerlaubter Werbeanrufe gegen Energieanbieter vor.
Hier können Sie unerlaubte Werbeanrufe der Bundesnetzagentur melden.
Was tun, wenn Ihnen ein Vertrag untergeschoben wurde?
So schützen Sie sich gegen ungewollte Anbieterwechsel
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