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Was tun, wenn Ihnen ein Energievertrag untergeschoben wurde?

Die Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH erhält aktuell wieder vermehrt Kundenmeldungen zu Betrugsversuchen und Haustürgeschäften – diese Betrüger, teilweise jugendliche Personen, geben sich als Mitarbeiter der VBK aus, „informieren mündlich über angebliche Preissteigerungen der VBK“ und wollen dabei Ihre Kundendaten erfragen.

Die Mitarbeiter der VBK werden niemals von Haus zu Haus laufen, um Ihnen solche Informationen bekannt zu geben, Ihre Kundendaten einzusammeln oder Ihnen sogar direkt neue Verträge auf diese Weise anzubieten.

Unsere Kollegen aus unseren Netzbetrieben können sich mit einem Dienstausweis ausweisen, tragen VBK-Arbeitskleidung und benötigen i. d. R. den Zutritt zu Ihren Messeinrichtungen, um z. B. Zähler zu tauschen oder Hausanschlüsse zu überprüfen. Diese Kollegen sind nicht berechtigt, konkrete Auskünfte oder Beratungen zu unseren Energielieferverträgen mit Ihnen durchzuführen.

Sollten Sie sich unsicher sein, verweigern Sie bitte den Zutritt und rufen direkt unseren Kundenservice unter 0431/ 58 67 2-0 an. Wir können Ihnen sofort die Auskunft geben, ob ein Kollege bei Ihnen Arbeiten ausführen soll.

Beachten Sie bitte zusätzlich die folgenden Hinweise:


Manche Strom- und Gasanbieter schieben Verbrauchern an Haustür oder Telefon unbemerkt Energieverträge unter, die diese gar nicht abschließen wollen. Betroffene können dagegen vorgehen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Für ungebetene Anrufe ohne Ihr Einverständnis drohen Firmen empfindliche Geldstrafen.
  • Sie müssen sich unerlaubte Werbeanrufe nicht bieten lassen. Melden Sie unzulässiges Telefonmarketing der zuständigen Behörde.
  • Am Telefon abgeschlossene Verträge sind – bis auf wenige Ausnahmen – auch ohne schriftliche Bestätigung gültig. Sie können telefonisch geschlossene Verträge aber in der Regel 14 Tage lang widerrufen.

Wie werden Kund:innen Strom- und Gasverträge untergeschoben?

  1. Am Telefon oder an Ihrer Haustür nehmen Vermittler mancher Energieanbieter Kontakt mit Ihnen auf. Im Gespräch dieses sogenannten Direktvertriebs geht es zwar um Energie und womöglich konkrete Tarifangebote. Dass der Vermittler in Ihrem Namen einen Anbieterwechsel einleiten will, macht er aber nicht deutlich.
     
  2. Doch fragt er genau die dafür benötigten Daten wie die Zählernummer und den aktuellen Energielieferanten ab. Zusammen mit Ihrem Namen und der Adresse reicht ihm das, um einen Wechselprozess einzuleiten. Denn einen Nachweis über eine Kündigungsvollmacht muss Ihr bisheriger Anbieter nicht einfordern.
     
  3. Wenig später erhalten Sie überraschend ein Begrüßungsschreiben eines neuen Energieanbieters sowie eine Kündigungsbestätigung Ihres bisherigen Lieferanten – der Wechsel wurde schon vollzogen, ohne dass Sie es mitbekommen haben.

Dieses Vorgehen ist nicht legal und wurde in der Vergangenheit auch schon im Auftrag von größeren Anbietern eingesetzt.

Werbeanrufe, denen Sie nicht ausdrücklich zugestimmt haben, sind übrigens auch nicht erlaubt. Die Bundesnetzagentur geht gegen diese sogenannten "cold calls" vor und verhängte schon mehrfach Bußgelder. Auch die Verbraucherzentrale NRW ging wegen unerlaubter Werbeanrufe gegen Energieanbieter vor.

Hier können Sie unerlaubte Werbeanrufe der Bundesnetzagentur melden.

Was tun, wenn Ihnen ein Vertrag untergeschoben wurde?

So schützen Sie sich gegen ungewollte Anbieterwechsel

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH

 

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/

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