Netzverträglichkeitsprüfung
Kann ich mein E-Auto einfach so am Stromnetz laden?
Um diese Frage zuverlässig beantworten zu können, wird von uns eine Netzverträglichkeitsprüfung an Ihrem Netzanschlusspunkt erfolgen. Die Leitungsnetze aller Stromnetzbetreiber sind endlich. Wir benötigen Sie als Informationsgeber, um zukunftssicher unsere Netze planen zu können. Nur wenn wir wissen, was Sie als Anschlussleistung benötigen, können wir auch die benötigte Leistung übertragen und zukunftssicher planen.
Bitte beachten Sie:
Gemäß §19 Abs. 2 NAV (Niederspannungsanschlussverordnung) ist jede Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitzuteilen. Bei einer Ladeleistung größer als 12 kW Bedarf es sogar der Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers.
Ihre Kontaktaufnahme zur Netzverträglichkeitsprüfung auf dieser Seite ist nur eine Vorabstimmung und ersetzt nicht die notwendige Anmeldung z.B. über ihren Installateur.
Eine schriftlich erteilte Zustimmung ist anschließend mit einer Frist von 2 Monaten gültig, in der die Ladeeinheit in Betrieb genommen werden kann. Nach Ablauf der Frist ist eine erneute Anmeldung erforderlich.
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