Feststellung Grundversorgung
Öffentliche Bekanntgabe der Allgemeinen Preise und Bedingungen der Grundversorgung mit Elektrizität durch die Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH
Grundversorger Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH
Am 13. Juli 2005 ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten.
Nach § 36 EnWG ist der Netzbetreiber verpflichtet, den Grundversorger für das jeweilige Netzgebiet regelmäßig festzustellen und dieses im Internet zu veröffentlichen.
Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Gem. § 36 Abs. 1 EnWG ist die Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH als Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der Gemeinde Kronshagen beliefert, Grundversorger im Netzgebiet der Gemeinde Kronshagen, wie festgestellt:
Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024
Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2021
Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2018
Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2015
Zeitraum 01.01.2010 bis 31.12.2012
Zeitraum 01.01.2007 bis 31.12.2009
Die Grundversorgungspflicht der Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH gilt bis zum 31.12.2024. Die nächste Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet der Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH erfolgt zum 01.07.2024.
Wir geben deshalb bekannt, dass im Rahmen der Strom-/Gasversorgung bis auf Weiteres die Allgemeinen Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden sowie die Ergänzenden Bestimmungen der VBK GmbH weiterhin zur Anwendung kommen.
Die allgemeinen Preise der Grundversorgung entsprechen den genehmigten Allgemeinen Tarifen für die Versorgung mit elektrischer Energie und Erdgas der VBK GmbH.
Die Grundversorgung und die Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Strom regelt die Stromgrundversorgungsverordung (StromGVV).
Der Inhalt dieser Veröffentlichung wird dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Ref. Energiepolitik, Energierecht in Kiel schriftlich mitgeteilt.
Kronshagen, im Juli 2021