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Informationen zu den Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen

  • Aktuelles

Kundeninformation nach § 31 Abs. 2 Strom-Preisbremsengesetz (StromPBG) sowie § 4 Abs. 4 und § 12 Abs. 4 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG)

 

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

durch die Energiepreiskrise sehen sich Versorger und Kunden auch im Jahr 2023 besonderen Herausforderungen und steigenden Energiepreisen ausgesetzt. Die Bundesregierung hat zur Abmilderung dieser Problematik und Entlastung der Bürger eine Strompreisbremse beschlossen und zu deren Umsetzung das Strom-Preisbremsengesetz (StromPBG) und das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) erlassen. Ziel ist es, die Letztverbraucher während des gesamten Jahres 2023 und ggf. auch noch bis zum 30.04.2024 mit einem staatlich finanzierten Preisdeckelungsmechanismus zu unterstützen. Die konkrete Abwicklung erfolgt durch uns als Lieferant und hängt von den tarifvertraglichen Vereinbarungen mit unseren Kunden und dem Energiebezug an den Entnahmestellen ab.

Natürlich werden auch wir Ihnen die beschlossenen Entlastungen abMärz 2023 fristgerecht weitergeben. Für die Umsetzung der Energiepreisbremsen sind nie dagewesene, tiefgehende Systemeingriffe erforderlich, die eine entsprechende Einrichtungszeit durch unseren IT-Dienstleister und auch Prüfungen durch uns im Nachgang benötigen. Daher konnten wir diese Entlastungen bedauerlicherweise noch nicht direkt im Rahmen der neuen Abschlagspläne für das Jahr 2023 in der Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigen, die in diesen Tagen bei unseren Kunden eingehen werden.

Die Informationen zur Entlastung zu den beschlossenen Preisbremsen für die einzelnen Versorgungsarten finden Sie unter dem folgenden Link.

Wir sind aktuell noch in Überarbeitung weiterer Inhalte, in denen die Entlastungen etwas komprimierter dargestellt werden und auch Rechenbeispiele enthalten sind.

Im Laufe des kommenden Monats erhalten Sie automatisch einen angepassten Abschlagsplan, sofern die preisliche Deckelung bei Ihrem Liefervertrag greift und Sie zu den entlastungsberechtigten Kunden gehören. Dann wird die Entlastung ab dem Monat Januar 2023 entsprechend rückwirkend gewährt.

Bis zur automatischen Abschlagsneuberechnung bitten wir Sie von etwaigen Anfragen zur Abschlagsänderung abzusehen.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH

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