CO2-Preis-Erhöhung ab 2024: So verändert sich der Gaspreis im neuen Jahr
Seit 2021 besteht in Deutschland das nationale Emissionshandelssystem. Umgangssprachlich wird auch CO2-Steuer dazu gesagt, obwohl es sich formal nicht um eine Steuer handelt. Anfallende CO2-Emissionen aus den Bereichen Wärme und Verkehr unterliegen dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Der „Inverkehrbringer" (Lieferant) der Brennstoffe muss für jede Tonne des Treibhausgases ein Zertifikat erwerben. Über die Emissionsberichterstattungsverordnung werden dann die Emissionen der unterschiedlichen Brennstoffe ermittelt und somit auch der CO2-Preis für Erdgas aus dem jeweiligen Emissionspreis errechnet. Dazu wurde ab 2021 bis 2025 ein jährlich steigender Festpreis auf den CO2-Gehalt fossiler Energieträger festgelegt. Unternehmen, Verbraucherinnen und Verbraucher sind somit angehalten klimaschädliche Treibhausgase sukzessive zu reduzieren. Aufgrund der Energiekrise in 2023 hat die Regierung auf eine Erhöhung des Festpreises verzichtet. Vorgesehen waren statt 30 € /tCO2 eigentlich 35 €/tCO2. Dafür steigt der Emissionspreis zum 01.01.2024 nun mit einer Erhöhung auf 45 €/t CO2 stärker an als ursprünglich angekündigt. Regulär sollte sich der Preis nur auf 35 €/t erhöhen, dann 40 €/t und wurde letztlich am 15.12.2023 aufgrund der Haushaltskrise der Bundesregierung auf diesen neuen Wert festgesetzt.
Wir geben einen Überblick über die Entwicklung von 2021 – 2025:
Jahr | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Emissionspreis | 25€/t | 30€/t | 30€/t | 45€/t | 55 €/t |
CO2-Preis Erdgas | 0,455 ct/kWh | 0,546 ct/kWh | 0,544 ct/kWh | 0,816 ct/kWh | 0,998 ct/kWh |