Veröffentlichungen gem. § 8 EWKG
Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein
Seit dem 1. Januar 2017 sind Fernwärmeversorger in Schleswig-Holstein verpflichtet ihre Allgemeinen Versorgungsbedingungen und die dazugehörigen Preisregelungen und Preislisten zu veröffentlichen.Dazu gehören die Angaben zum Energieträgermix, Angaben über die Umweltauswirkungen in Bezug auf den CO2-Ausstoß und Angaben zu den Primärenergiefaktoren in den einzelnen Netzen:
Bescheinigung über die energetische Bewertung der Fernwärme in Kronshagen gem. § 8 Abs. 2 EWKG S-H