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Veröffentlichungen gem. § 8 EWKG

Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein

Seit dem 1. Januar 2017 sind Fernwärmeversorger in Schleswig-Holstein verpflichtet ihre Allgemeinen Versorgungsbedingungen und die dazugehörigen Preisregelungen und Preislisten zu veröffentlichen.Dazu gehören die Angaben zum Energieträgermix, Angaben über die Umweltauswirkungen in Bezug auf den CO2-Ausstoß und Angaben zu den Primärenergiefaktoren in den einzelnen Netzen: 

Bescheinigung über die energetische Bewertung der Fernwärme in Kronshagen gem. § 8 Abs. 2 EWKG S-H

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