Veröffentlichungen gem. Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG)
§ 77 Abs. 1 Nr.1 EEG: Anlagenstammdaten und Vergütungszahlungen
Hier können Sie unseren EEG-Anlagenbestand regelmäßig aktualisiert als PDF-Datei herunterladen:
Hier können Sie die Vergütungszahlungen für das Jahr 2015 als PDF-Datei herunterladen:
§ 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG: Bericht
Gem. § 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG ist der Netzbetreiber verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der nach den §§ 70 bis 74 mitgeteilten Daten zu veröffentlichen.
Zugleich ist der Netzbetreiber verpflichtet, den vorherigen Bericht bis zum Ablauf des Folgejahres vorzuhalten:
Der Bericht für das Jahr 2016 wird gemäß EEG § 77 Abs. 1 Nr. 2 unverzüglich nach dem 30.09.2017 an dieser Stelle veröffentlicht.