Achtung: Warnung vor irreführenden Schreiben privater Messstellenbetreiber!!!

Derzeit erreichen zahlreiche Haushalte in Kronshagen Postwurfsendungen der DMG Deutsche Messwesen GmbH / Metrify Smart Metering GmbH. Diese Schreiben wirken oft amtlich und setzen Empfängerinnen und Empfänger unter Druck, ihren Stromzähler kurzfristig austauschen zu lassen.
Bitte beachten Sie: Die Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH stehen in keinerlei geschäftlicher oder vertraglicher Beziehung zur DMG Deutsche Messwesen GmbH oder Metrify Smart Metering GmbH. Es handelt sich um Werbeaktionen privater, konkurrierender Messstellenbetreiber – nicht um offizielle Mitteilungen der Versorgungsbetriebe Kronshagen oder des Gesetzgebers.
Wir sind Ihr zuständiger Ansprechpartner
Gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sind die Versorgungsbetriebe Kronshagen der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) im gesamten Gemeindegebiet. Das bedeutet: Offizielle Schreiben oder Informationen zum Zählertausch erhalten Sie ausschließlich direkt von uns, niemals über Drittfirmen oder allgemeine Postwurfsendungen.
Wann der Einbau eines Smart Meters Pflicht ist
Ein verpflichtender Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) ist derzeit nur in folgenden Fällen vorgeschrieben:
- bei einem jährlichen Stromverbrauch über 6.000 kWh
- bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpen, Wallboxen), die ab dem 01.01.2024 in Betrieb sind (§ 14a EnWG)
- bei Anlagen mit mehr als 7 kW Leistung (z. B. Photovoltaikanlagen)
Für alle anderen Haushalte besteht momentan keine Pflicht, auf ein intelligentes Messsystem umzusteigen.
Klare Preise – keine versteckten Kosten
Bürgerinnen und Bürger sollten sich nicht von angeblich kostenlosen Angeboten oder zeitlich befristeten Aktionen verunsichern lassen. Die Preisobergrenzen für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme sind gesetzlich festgelegt.
Für den grundzuständigen Messstellenbetrieb der Versorgungsbetriebe Kronshagen gelten:
- moderne Messeinrichtung (Standard): 25,00 Euro pro Jahr (brutto, gesetzlich gedeckelt)
- intelligentes Messsystem (Smart Meter): Preisobergrenzen abhängig von Verbrauchsgruppe und Nutzung, ebenfalls gesetzlich reguliert
Beim regulären Zählertausch durch uns entstehen Ihnen keine zusätzlichen Installationskosten, entgegen der Darstellung in manchen Werbeschreiben.
Informationen und Kontakt
Bitte schließen Sie keine Verträge unter Zeitdruck oder auf Basis zweifelhafter Förderversprechen.
Zuverlässige Informationen zum Thema Smart Meter finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur: www.bundesnetzagentur.de/Metering
Bei Rückfragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung.
Ihre Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH