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Wichtige Information für alle Kunden, Mieter, Eigentümer zu Ummeldungen ab Juni 2025

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Gesetzliche Änderung ab 6. Juni 2025 - keine rückwirkenden Umzugsmeldungen mehr möglich!

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Umsetzung des Strom-Lieferantenwechsels innerhalb von 24 Stunden (nach § 20a Energiewirtschaftsgesetz) vorerst zum 1. April 2025 festgelegt und nachträglich auf den 6. Juni 2025 verschoben.

Der Wechsel des Stromanbieters wird dann für Kunden innerhalb von 24 Stunden möglich bzw. der Prozess für den Lieferantenwechsel abgeschlossen sein. Durch diese neuen Festlegungen werden wesentliche Prozesse im Energiemarkt weitreichend geändert, neu strukturiert und mit stark verkürzten Fristen belegt.

Für Sie als belieferter oder neu einziehender Kunde gilt ab Juni 2025 für jede Ummeldung (Auszugs- oder Einzugsmeldung):

Ab Juni 2025 ist keine rückwirkende Umzugsmeldung mehr möglich. Um einen reibungslosen, harmonisierten Ablauf zu gewährleisten, ist jeder Ein- oder Auszug spätestens 14 Tage im Voraus bei uns zu melden. Diese Regelung gilt somit energieartunabhängig.

Wird die Ummeldung ohne Vorlauffrist oder sogar rückwirkend gemeldet, so trägt der ausgezogene Nutzer (Mieter bzw. Eigentümer / Hausverwalter bei Leerstand) sämtliche Kosten für die Energielieferung bis zum nächstmöglichen Abmelde- bzw. Anmeldetermin.

Um späteren Rechnungsreklamationen entgegenzuwirken, sollten Sie im Fall eines geplanten Ein- oder Auszuges auch direkt die An- oder Abmeldung bei Ihrem Lieferanten bzw. der Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH als Netzbetreiber vornehmen. Abgelesene Auszugs- oder Einzugszählerstände können uns am Tag der Schlüsselübergabe übermittelt werden.

Als Vertragspartner sind Sie gegenüber Ihrem Lieferanten zur fristgerechten Mitteilung der An- bzw. Abmeldung verantwortlich - verlassen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse nicht darauf, dass fremde Personen (z. B. Nachmieter oder Hausmeister usw.) diese Aufgabe fristgerecht für Sie übernehmen.

Für die notwendigen Meldungen nutzen Sie am besten unser Kundenportal bzw. unser Formular für Kundenmeldungen (An- / Abmeldung bzw. Zählerstand) auf dieser Internetseite im Bereich Service / Kundenmeldungen.

Zur Information: Bereits heute gilt für Ummeldungen von Nutzern auf Abnahmestellen, welche mit intelligenten Messsystemen ausgestattet wurden, eine ausnahmslose Vorlauffrist von mindestens 3 Werktagen, um den Wechsel im Abrechnungssystem vornehmen zu können und diese Informationen über die elektronische Marktkommunikation zwischen allen beteiligten Marktpartnern (Netzbetreiber, Lieferant und Messstellenbetreiber etc.) zu verteilen.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH

 

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