Weitergabe Wegfall EEG-Umlage ab 01.07.2022
Liebe KundInnen,
in diesen schwierigen Zeiten mit Kostensteigerungen in fast allen Bereichen freuen wir uns, dass der Gesetzgeber im Rahmen eines Entlastungspakets zur Abmilderung der durch den Krieg in der Ukraine drastisch gestiegenen Energiekosten eine vorzeitige Senkung der EEG-Umlage ab dem 01.07.2022 von derzeit 3,723 ct/kWh auf 0,00 ct/kWh (netto) beschlossen hat.
In der Spitze lag diese Umlage zur Förderung des Ausbaus Erneuerbarer Energien im Jahr 2020 bei 8,19 Cent pro kWh (brutto) und hatte damit einen erheblichen Anteil an den Stromkosten. Bereits seit 2021 wird sie durch die Bundesregierung in ihrer Höhe begrenzt und nun ab dem 01.07.2022 komplett aus Haushaltsmitteln getragen. Diese Entlastung geben wir Ihnen selbstverständlich gemäß gesetzlicher Verpflichtung in allen Stromverträgen – unabhängig von einer ggf. vereinbarten Preisgarantie - weiter. Der Strompreis reduziert sich dadurch für alle Kunden ab diesen Tag um 4,43 Cent/kWh (brutto).
Die reduzierten Preise sind bereits für alle Stromverträge hinterlegt. Sie brauchen nichts zu unternehmen und bekommen diese Entlastung automatisiert im Rahmen der nächsten Verbrauchsabrechnung weitergegeben. In der Abrechnung werden die anteiligen Verbräuche systemseitig automatisiert errechnet, so dass die Einreichung eines Zählerstandes nicht erforderlich ist. Erfahrungsgemäß fällt bei normalem Haushaltsstrom ungefähr die Hälfte des Stromverbrauchs eines Jahres im zweiten Halbjahr an, so dass Sie einfach Ihre voraussichtliche Ersparnis durch die Kostenreduzierung errechnen können.
Wir freuen uns, Sie weiterhin zuverlässig mit Strom versorgen zu dürfen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Ihre Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH