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Unlautere Telefonwerbung und Widerrufsrecht für Verbraucher

    Die Versorgungsbetriebe Kronshagen warnen ihre Kunden vor unerbetenen Telefonanrufen im Zusammenhang mit dem Wechsel des Energieversorgers für das Jahr 2020. Bei diesen werden bei unseren Kunden der Jahresenergieverbrauch sowie die Zählernummer erfragt und „traumhafte“ Einsparbeträge von gleich mehreren hundert Euro pro Jahr versprochen. Es könnte plötzlich sogar ein „Begrüßungsschreiben“ des – vermeintlich – neuen Versorgers im Briefkasten liegen, obwohl der betroffene Kunde am Telefon überhaupt keinen wirksamen Vertrag abgeschlossen hat.

    Werbeanrufe für Energieprodukte gibt es seitens der Versorgungsbetriebe Kronshagen nicht, zumal solche ohne Ihre vorherige ausdrückliche Einwilligung nicht nur lästig, sondern auch eindeutig gesetzeswidrig sind. Auch die am Telefon versprochenen Einsparbeträge gibt es nicht, vielmehr erweisen sich diese in der Realität grundsätzlich als „Schall und Rauch“. Nicht selten ist sogar das Gegenteil der Fall: nach einem Versorgerwechsel sind die Jahreskosten für den eigenen Energieverbrauch sogar höher als es bisher der Fall war.

    Deshalb empfehlen wir unseren Kunden, bei solchen Werbeanrufen sehr vorsichtig und kritisch zu sein. Es sollten bei einem solchen Anruf also nur der Name und die Telefonnummer der anrufenden Person erfragt und notiert werden, ebenso der Name des Energielieferanten, um dessen Produkt es geht und den angeblichen Einsparbetrag. Anschließend sollte das Gespräch beendet werden, ohne am Telefon einen Vertrag abzuschließen. Nur so können Sie als Letztverbraucher nämlich dann in aller Ruhe sorgfältig prüfen, was es mit diesem telefonischen Angebot und dem vermeintlich so großen Einsparbetrag in Wirklichkeit auf sich hat. Und noch ein wichtiger Tipp für unsere Kunden: eine gute, sichere und preisgünstige Versorgung richtet sich nicht allein nach dem Preis, was die weit über 10 Insolvenzen von „Energiediscountern“ in der letzten Zeit eindrucksvoll belegen, durch die schon hunderttausende von Kunden um Millionenbeträge geschädigt wurden.

    Sollten Sie trotzdem am Telefon einen Vertrag über einen Versorgerwechsel abgeschlossen haben, muss dies keineswegs endgültig sein. Vielmehr haben Sie als Verbraucher ein Widerrufsrecht mit einer Widerruffrist von 14 Tagen, gerechnet ab dem Tag, an dem Sie von dem neuen Versorger die Vertragsunterlagen in Papierform in Händen halten. Dann sollten Sie aber bei Zweifeln über den Versorgerwechsel sofort handeln und den Widerruf per Ein-schreiben/Rückschein unverzüglich gegenüber dem „neuen“ Versorger erklären.

    Sehr gerne bieten wir Ihnen im Zusammenhang mit solch unlauterer Telefonwerbung unsere Hilfe an. Ansprechpartner ist insofern Herr Jendrik Hauschildt, Telefonnummer: 0431 – 58 67 2 - 71, der Ihnen während unserer allgemeinen Geschäftszeiten natürlich auch persönlich in unserer Geschäftsstelle zur Verfügung steht. Meist stellt sich in einem solchen Gespräch heraus, dass das Ihnen am Telefon gemachte Angebot zwar auf den ersten Blick vielleicht billiger sein mag als Ihre aktuelle Versorgung, in Wirklichkeit aber in der Zukunft gar nicht günstiger ist. Denn auch die Versorgungsbetriebe Kronshagen haben sehr attraktive Sondertarife für Sie und würden damit auch zukünftig Ihr verlässlicher Ansprechpartner vor Ort für alle Ihre Anliegen bleiben. So werden Sie auch davor bewahrt, Ihre Freizeit in endlosen Warteschlangen am Telefon bei irgendeinem Fremdversorger zu verbringen, wenn es mal Probleme mit der Versorgung oder einer Abrechnung geben sollte.

    Ihre Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH

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