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Öffentliche Bekanntgabe zur Anpassung der Allgemeinen Preise für Strom und der Ergänzenden Bedingungen Strom und Erdgas in der Grund- und Ersatzversorgung durch die Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH zum 01.01.2020

    Liebe Kundin, lieber Kunde,

    als verlässlicher kommunaler Energieversorger ist es uns wichtig, Sie zu einem marktgerechten Preis mit Energie zu versorgen. Die Entwicklung der nicht beeinflussbaren Preisbestandteile, erhöhte Beschaffungspreise am Strommarkt und leicht ansteigende Kosten für den Vertrieb machen jedoch eine Preisanpassung zum 01.01.2020 unumgänglich.

    Die EEG-Umlage steigt im Jahr 2020 deutlich an von 6,405 ct/kWh auf 6,756 ct/kWh (netto). Eine geringe Absenkung gibt es bei der KWK‑Umlage. Die StromNEV-Umlage und die Umlage für abschaltbare Lasten steigen hingegen geringfügig an. Die Offshore-Netzumlage, die Stromsteuer und die Konzessionsabgaben bleiben stabil. Damit steigen die „Steuern, Abgaben und Umlagen“ beim Arbeitspreis im Vergleich zu 2019 um 0,352 ct/kWh (netto). Im Vergleich zum Vorjahr steigt bei den Netzentgelten der verbrauchsabhängige Arbeitspreis Netz um 0,19 ct/kWh (netto). Die Energiebezugskosten und die Aufwendungen für den Vertrieb sind ebenfalls gestiegen. Beim „Grundversorgeranteil“ des Arbeitspreises ergibt sich vor diesem Hintergrund eine Erhöhung um        0,61 ct/kWh (netto) im Vergleich zum Vorjahr.

    Ab dem kommenden Jahr entfällt zur Verschlankung der Tarifstruktur der bisherige „Zweitarif“ (mit Schwachlastregelung). Die Versorgung im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung erfolgt zukünftig einheitlich in unserem neuen „Basistarif“ – bislang als „Eintarif“ bezeichnet.

    Insgesamt erhöht sich der Arbeitspreis im „Basistarif“ ab dem 01.01.2020 um 1,37 ct/kWh von        29,46 ct/kWh (brutto) auf 30,83 ct/kWh (brutto).

    Der jährliche Grundpreis bei konventionellen (analogen) Messeinrichtungen bleibt stabil bei             99,75 € (brutto) und der Grundpreis für moderne Messeinrichtungen bei 108,80 € (brutto).

    Im „Basistarif“ gelten damit auf Grundlage der §§ 5, 5a StromGVV folgende Allgemeine Preise für Strom:  Sie finden das Preisblatt 2019 zum Vergleich unter diesem Link.

    Strom und Erdgas:
    Wir passen ferner auf Grundlage der §§ 5, 5a Strom-/ GasGVV das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen zur StromGVV / Gas GVV zum 01.01.2020 an. Das Preisblatt wurde insbesondere im Hinblick auf die Mahnkostenpauschalen überarbeitet und dabei die Kosten für ein einfaches Mahnschreiben deutlich gesenkt (von 3,00 € auf 1,20 € netto). Die ab dem 01.01.2020 geltenden Ergänzenden Bedingungen finden Sie unter diesem Link und dabei die einzelnen Änderungen im Vergleich zur bislang geltenden Fassung farbig gekennzeichnet. Die bis Ende 2019 geltenden Ergänzenden Bedingungen sind über diesen Link abrufbar.

    Wenn Sie mit der Anpassung der Allgemeinen Preise für Strom und der Ergänzenden Bedingungen zur StromGVV/ GasGVV nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Änderungen der Allgemeinen Preise und Ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsabschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.

    Gerne informieren wir Sie individuell über die Einsparmöglichkeiten durch die Umstellung auf unsere Sonderprodukte für die Energiebelieferung.
    Als Ihr langjähriger Partner für die Energieversorgung beraten wir Sie jederzeit gerne persönlich in unserem Kundenzentrum, telefonisch oder auch per E-Mail.

    Ihre Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH

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