Öffentliche Bekanntgabe zur Anpassung der Allgemeinen Preise für Strom in der Grund- und Ersatzversorgung für Haushaltskunden durch die Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH zum 01.07.2023
Liebe Kundin, lieber Kunde,
als verlässlicher kommunaler Energieversorger ist es uns wichtig, Sie zu einem marktgerechten Preis mit Strom zu versorgen. Nach erheblichen Preissteigerungen am Energiemarkt im letzten Jahr haben sich nun deutliche Verbesserungen bei unseren Beschaffungskosten ergeben, die wir an Sie über eine Senkung des Arbeitspreises zum 01.07.2023 weitergeben.
Insgesamt verringert sich der Arbeitspreis im „Basistarif“ ab dem 01.07.2023 – im Vergleich zum Arbeitspreis am 01.01.2023 – um 10,24 ct/kWh von 49,56 ct/kWh (brutto) auf 39,32 ct/kWh (brutto).
Der jährliche Grundpreis bei konventionellen (analogen) Messeinrichtungen bleibt stabil bei 114,03 € (brutto). Auch der Grundpreis für moderne Messeinrichtungen bleibt stabil bei 123,08 € (brutto) sowie für intelligente Messsysteme in der Verbrauchsgruppe größer 6.000 bis 10.000 kWh/a bei 203,07 € (brutto).
Im „Basistarif“ gelten damit auf Grundlage der §§ 5, 5a StromGVV folgende Allgemeine Preise für Strom. Sie finden das Preisblatt 01.01.2023 zum Vergleich unter diesem Link.
Wenn Sie mit der Anpassung der Allgemeinen Preise nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Änderungen der Allgemeinen Preise werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsabschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.
Als Ihr regionaler zuverlässiger Partner für die Energieversorgung beraten wir Sie jederzeit gerne persönlich in unserem Kundenzentrum, telefonisch oder auch per E-Mail.
Ihre Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH