Sprungziele

Öffentliche Bekanntgabe zur Anpassung der Allgemeinen Preise für Strom der Grund- und Ersatzversorgung durch die Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH zum 01.01.2021

    Liebe Kundin, lieber Kunde,

    als verlässlicher kommunaler Energieversorger ist es uns wichtig, Sie zu einem marktgerechten Preis mit Strom zu versorgen. Der Anstieg der Netzentgelte sowie leicht erhöhte Beschaffungspreise machen jedoch eine moderate Preisanpassung zum 01.01.2021 unumgänglich.

    Die Bundesregierung hat durch die Deckelung der EEG-Umlage im Rahmen des Corona-Konjunkturpaketes auf 6,50 ct/kWh einen weiteren Anstieg der EEG-Umlage verhindert, die somit um 0,256 ct/kWh (netto) gegenüber dem Vorjahr sinkt. Eine geringe Absenkung gibt es auch bei der Offshore-Netzumlage. Die Absenkungen fallen in der Summe nicht so stark ins Gewicht, da sich die § 19 StromNEV -Umlage, die AbLaV-Umlage, KWK-Umlage etwas erhöhen. Die Stromsteuer und die Konzessionsabgabe bleiben stabil. Insgesamt sinken die „Steuern, Abgaben und Umlagen“ im Arbeitspreis gegenüber 2020 um 0,173 ct/kWh (netto). Im Vergleich zum Vorjahr steigt bei den Netzentgelten der verbrauchsabhängige Arbeitspreis Netz um 0,37 ct/kWh (netto). Die einfließenden verbrauchsabhängigen Kosten erreichen dadurch mit 21,40 ct/kWh (brutto) ein neues historisches Höchstniveau an Ihrem Arbeitspreis im kommenden Jahr. Die Energiebezugskosten und die Aufwendungen für den Vertrieb sind ebenfalls gestiegen. Beim „Grundversorgeranteil“ des Arbeitspreises ergibt sich vor diesem Hintergrund eine Erhöhung um 0,253 ct/kWh (netto) im Vergleich zum Vorjahr.

    Die Umsatzsteuer auf die Strombelieferung wird sich nach derzeitigem Kenntnisstand zum Jahreswechsel wieder von 16 auf 19 % erhöhen, was in den Preisangaben in diesem Schreiben bereits berücksichtigt ist. Der im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets beschlossene verminderte Steuersatz bis zum 31.12.2020 wird in der kommenden Jahresverbrauchsabrechnung automatisch an Sie weitergegeben.

    Insgesamt erhöht sich der Arbeitspreis im „Basistarif“ ab dem 01.01.2021 um 0,54 ct/kWh von 30,83 ct/kWh (brutto) auf 31,37 ct/kWh (brutto).

    Der jährliche Grundpreis bei konventionellen (analogen) Messeinrichtungen bleibt stabil bei 99,75 € (brutto). Auch der Grundpreis für moderne Messeinrichtungen bleibt stabil bei 108,80 € (brutto) sowie für intelligente Messsysteme in der Verbrauchsgruppe größer 6.000 bis 10.000 kWh pro Jahr bei 188,79 € (brutto).

    Hinweis zum Grundpreis
    – Bitte beachten Sie: Ist bei Ihnen eine konventionelle Messeinrichtung („Ferraris-Zähler“) verbaut, gilt entsprechend der „Grundpreis konventionelle Messeinrichtung“. Sollten Sie mittlerweile eine sog. moderne Messeinrichtung („mME“) des grundzuständigen Messstellenbetreibers erhalten haben, gilt für Sie – ab dem Einbaudatum – das Entgelt für eine moderne Messeinrichtung und somit der „Grundpreis moderne Messeinrichtung“. Im Falle des Einbaus eines sog. intelligenten Messsystems („iMSys“) gilt für Sie – ab dem Einbaudatum – das Entgelt eines intelligenten Messsystems Ihrer entsprechenden Verbrauchskategorie und damit der „Grundpreis intelligentes Messsystem“. Wir erstellen insofern eine einheitliche Rechnung für die Belieferung und den Messstellenbetrieb. Die Höhe der jeweiligen Grundpreise finden Sie hier.

    Im „Basistarif“ gelten damit auf Grundlage der §§ 5, 5a StromGVV folgende Allgemeine Preise für Strom. Sie finden das Preisblatt 2020 zum Vergleich unter diesem Link.

    Wenn Sie mit der Anpassung der Allgemeinen Preise für Strom nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Änderungen der Allgemeinen Preise werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsabschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.

    Gerne informieren wir Sie individuell über die Einsparmöglichkeiten durch die Umstellung auf unsere Sonderprodukte für die Energiebelieferung.
    Als Ihr langjähriger Partner für die Energieversorgung beraten wir Sie jederzeit gerne persönlich – wenn auch situationsbedingt aktuell leider noch eingeschränkt - in unserem Kundenzentrum, telefonisch oder auch per E-Mail.

    Ihre Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH

    Alle Nachrichten

    De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

    Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

    Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.