Öffentliche Bekanntgabe zur Anpassung der Allgemeinen Preise für Erdgas in der Grund- und Ersatzversorgung durch die Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH zum 01.04.2023

Liebe Kundin, lieber Kunde,
wir können die Preise in der Grund- und Ersatzversorgung zum 01.04.2023 aufgrund der verbesserten Situation am Energiemarkt und bei unseren Beschaffungskosten wieder deutlich senken.
Die Kosten für Energiebeschaffung verringern sich um 6,100 ct/kWh (netto). Die weiteren Preisbestandteile bleiben unverändert. Insgesamt reduziert sich der Arbeitspreis ab dem 01.04.2023 in jeder Verbrauchszone um 6,527 ct/kWh (brutto). Der Grundpreis bleibt in jeder Zone unverändert.
In den einzelnen Abrechnungszonen gelten damit auf Grundlage der §§ 5, 5a GasGVV folgende Allgemeine Preise für Erdgas:
Tarif | Arbeitspreis gültig bis zum 31.03.2023 | Arbeitspreis gültig ab dem 01.04.2023 | Grundpreis
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Kleinverbrauchertarif | 23,03 ct/kWh | 16,50 ct/kWh | 27,67 €/Jahr |
(bis 1.700 kWh/ Jahr) | |||
Grundpreistarif I | 20,30 ct/kWh | 13,77 ct/kWh | 101,47 €/Jahr |
(ab 1.701 kWh bis 11.000 kWh/ Jahr). | |||
Grundpreistarif II | 19,78 ct/kWh | 13,26 ct/kWh | 138,36 €/Jahr |
(ab 11.001 bis 140.000 kWh/ Jahr) | |||
Grundpreistarif III | 19,72 ct/kWh | 13,19 ct/kWh | 239,83 €/Jahr |
(über 140.000 kWh/ Jahr) |
Alle Preisangaben sind Bruttopreise inkl. der gültigen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 7 %. Dieser ermäßigte Steuersatz auf leitungsgebundenes Erdgas gilt (voraussichtlich) bis zum 31.03.2024. Die Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Preise gelten ausschließlich für die Versorgung von Haushaltskunden im Sinne des § 3 Nr. 22 EnWG mit Erdgas im Rahmen der gesetzlichen Grund- und Ersatzversorgung. Für Nicht-Haushaltskunden in der gesetzlichen Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG gelten die gesondert veröffentlichten „Allgemeine Preise der Ersatzversorgung mit Erdgas für Nicht-Haushaltskunden“ in der jeweiligen Fassung.
Die oben genannten Arbeitspreise enthalten jeweils netto in ct/kWh: Die Energiesteuer in Höhe von derzeit 0,55 ct/kWh, den CO2-Preis in Höhe 0,546 ct/kWh (im Kalenderjahr 2023) sowie bis zu einem Verbrauch von 1.000 kWh pro Jahr die Konzessionsabgabe für Kochgaskunden in Höhe von derzeit 0,51 ct/kWh und bei einem höheren Jahresverbrauch die Konzessionsabgabe für Tarifkunden in Höhe von derzeit 0,22 ct/kWh. In der Summe machen diese Kostenbestandteile einen Anteil in Höhe von derzeit 1,606 ct/kWh am Netto-Arbeitspreis bis 1.000 kWh Jahresverbrauch sowie 1,316 ct/kWh für einen höheren Jahresverbrauch aus. Die Nettopreise enthalten außerdem die Netzentgelte, die Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung sowie die Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb.
Wenn Sie mit der Anpassung der Allgemeinen Preise nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen. Änderungen der Allgemeinen Preise werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsabschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.
Als Ihr regionaler Partner für die Energieversorgung beraten wir Sie jederzeit gerne persönlich in unserem Hause, telefonisch oder auch per E-Mail.
Ihre Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH