Öffentliche Bekanntgabe zur Anpassung der Allgemeinen Preise für Erdgas in der Grund- und Ersatzversorgung durch die Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH zum 01.04.2022

Liebe Kundin, lieber Kunde,
die Kosten für die Beschaffung von Erdgas steigen seit geraumer Zeit erheblich an mit einer deutlichen Erhöhung der Börsenpreise zum Jahresende 2021. Diese Preise haben zu den historisch teuersten Monaten unserer Beschaffung geführt, was leider eine weitere Preisanpassung im Bereich Erdgas unumgänglich macht. Im Ergebnis ergibt sich ein Anstieg der Bezugskosten um 1,555 ct/kWh (netto). Alle weiteren Preisbestandteile der Bereiche „Steuern, Abgaben und Umlagen“ sowie „Netzentgelte“ bleiben seit der letzten Preisanpassung unverändert.
Insgesamt erhöht sich der Arbeitspreis ab dem 01.04.2022 in jeder Verbrauchszone um 1,85 ct/kWh(brutto). Der Grundpreis bleibt in jeder Zone unverändert.
In den einzelnen Abrechnungszonen gelten damit auf Grundlage der §§ 5, 5a GasGVV folgende Allgemeine Preise für Erdgas:
Tarif | Arbeitspreis gültig bis zum 31.03.2022 | Arbeitspreis gültig ab dem 01.04.2022 |
Grundpreis
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Kleinverbrauchertarif | 12,03 ct/kWh | 13,88 ct/kWh | 30,77 €/Jahr |
(bis 1.700 kWh/ Jahr) | |||
Grundpreistarif I | 8,99 ct/kWh | 10,84 ct/kWh | 112,85 €/Jahr |
(ab 1.701 kWh bis 11.000 kWh/ Jahr). | |||
Grundpreistarif II | 8,42 ct/kWh | 10,27 ct/kWh | 153,88 €/Jahr |
(ab 11.001 bis 140.000 kWh/ Jahr) | |||
Grundpreistarif III | 8,35 ct/kWh | 10,20 ct/kWh | 266,73 €/Jahr |
(über 140.000 kWh/ Jahr) |
Alle Preisangaben sind Bruttopreise inkl. der gültigen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19%; Bruttopreise auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Die oben genannten Preise enthalten jeweils netto in ct/kWh: Die Energiesteuer in Höhe von derzeit 0,55 ct/kWh, den CO2-Preis in Höhe 0,546 ct/kWh im Kalenderjahr 2022 sowie bis zu einem Verbrauch von 1.000 kWh pro Jahr die Konzessionsabgabe für Kochgaskunden in Höhe von derzeit 0,51 ct/kWh und bei einem höheren Jahresverbrauch die Konzessionsabgabe für Tarifkunden in Höhe von derzeit 0,22 ct/kWh. In der Summe machen diese Kostenbestandteile einen Anteil in Höhe von derzeit 1,606 ct/kWh am Netto-Arbeitspreis bis 1.000 kWh Jahresverbrauch sowie 1,316 ct/kWh für einen höheren Jahresverbrauch aus. Die Nettopreise enthalten außerdem die Netzentgelte sowie die Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb.
Wenn Sie mit der Anpassung der Allgemeinen Preise nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen. Änderungen der Allgemeinen Preise werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsabschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.
Als Ihr regionaler Partner für die Energieversorgung beraten wir Sie nach den derzeitigen Einschränkungen gerne bald wieder persönlich in unserem Hause und aktuell telefonisch oder auch per E-Mail.
Ihre Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH