Gasbeschaffungsumlage entfällt für alle Kunden
In dieser Zeit sind weder die Entwicklungen an den Märkten noch die Veränderung der politischen Rahmenbedingungen für uns absehbar. Die Gasbeschaffungsumlage wurde nach langen Diskussionen seitens der Bundesregierung erst einen Tag vor dem Inkrafttreten am vergangenen Freitag gekippt. Unsere Kunden können wir so entlasten und wir werden diese zusätzlichen Kosten - in Form der Gasbeschaffungsumlage - selbstverständlich nicht in Rechnung stellen.
Im Sinne unserer Kunden freuen wir uns über diese Entscheidung der Bundesregierung - wir hätten sie uns jedoch früher gewünscht. Zudem wird die Umsatzsteuer auf die Gas- und Fernwärmebelieferung temporär von 19 % auf 7 % im Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 gesenkt. Im nächsten Schritt werden wir Ihre Abschlagsbeträge neu berechnen, um Ihnen die entsprechende Kostenreduzierung weiterzugeben. In einigen Fällen kann es leider dennoch zu einer Erhöhung des Teilbetrags kommen, da systemseitige Fehlberechnungen in den letzten Abschlagsplänen aufgetreten sind. Die Neuberechnung der Gasabschläge wird jetzt durch uns vorgenommen. Die entsprechenden Schreiben werden Sie im Laufe des Oktobers erhalten.
Trotz dieser deutlichen Entlastungen sollte der sorgsame Umgang mit Energie beibehalten werden. Dazu finden Sie nützliche Tipps auf dieser Seite. Die Gasversorgung in Deutschland und Europa ist weiterhin von verschiedenen Ereignissen und Einflüssen geprägt und durch die ausbleibenden Gasflüsse aus Russland nach wie vor kritisch im Hinblick auf den nahenden Winter.
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