Sprungziele

Erneute Pleite eines „Energiediscounters“

    Nachdem sich bereits seit geraumer Zeit die Meldungen und Verbraucherbeschwerden über die Praktiken der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) mehrten und schließlich noch ein Aufsichtsverfahren durch die Bundesnetzagentur eingeleitet wurde, ist nun offiziell mit Beschluss vom 29.01.2019 ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen des Versorgers eröffnet worden. Die Belieferung mit Strom und Erdgas wurde nach der Kündigung der Bilanzkreise nach dem 01.02.2019 eingestellt. Bundesweit sollen hiervon mehr als 500.000 Kunden betroffen sein.

    In diesem Fall springen die Versorgungsbetriebe Kronshagen (VBK) in ihrer Rolle als Grund- und Ersatzversorger ein und versorgen die betroffenen Kunden nahtlos weiter mit Energie. Neben dieser gesetzlichen Pflichtversorgung bieten die VBK aber auch Sonderprodukte mit einer längeren vertraglichen Laufzeit und in der Regel deutlich vorteilhafteren Konditionen an.

    Gerade in den vergangenen Monaten gab es einige Insolvenzbekanntmachungen unter den Energieversorgern. Die wohl prominentesten Fälle in der Historie waren die DEG Deutsche Energie GmbH, die e:veen Energie eG, Care Energy, FlexStrom und TelDaFax. Als Begründung wurden dann häufig die gestiegenen Energiepreise genannt. Doch als Versorger hat man auch die Verpflichtung, sich gegen diese Preisanstiege am Markt abzusichern, wenn den Kunden entsprechende Zusicherungen über Preisgarantien gemacht werden. Daher kann diese Argumentation auch nicht wirklich überzeugen.

    Es ist gängige Praxis dieser vermeintlichen Discounter, mit einem unwirtschaftlichen Ergebnis in das erste Lieferjahr zu gehen – entweder durch ruinöse Preise, die schlicht und einfach nicht die Kosten der Energieversorgung decken oder aber durch überzogene Bonusversprechen. Am Fall der BEV sieht man wieder sehr gut, dass dem Kunden derartige Versprechen nichts nutzen, wenn man sie am Ende nicht ausgezahlt bekommt. Noch schlimmer ist es, wenn vorab die Abschlagszahlungen scheinbar ohne triftigen Grund - wie eine Änderung des Verbrauchsverhaltens oder der Preise - erhöht wurden. Auch diese Praktiken werden oftmals durch Energiehändler in der Schieflage angewandt und durch Verbraucherschutzverbände abgemahnt. Dann kann es für Kunden auch ohne die seit der Pleite von TelDaFax verrufenen Vorkasse- Pakettarife zu substantiellen Verlusten kommen.

    Energie hat ihren Preis und dieser ist zu einem Großteil durch nicht beeinflussbare Kosten bestimmt. Bspw. besteht der Strompreis zu 80% aus Steuern, Abgaben, gesetzlichen Umlagen und Netzentgelten. Mit den verbleibenden 20% muss dann noch die Energie beschafft werden und auch die stetig steigenden Vertriebs- und Verwaltungskosten mit einem Gesamtanteil von nicht einmal 7% gedeckt werden. Gerne haben wir Ihnen unter diesem Link die Strompreiszusammensetzung 2019 im Sonderprodukt „Kronshagener Strom“ für Sie dargestellt.

    Eins ist uns wichtig: Wir verfolgen eine ehrliche und solide Preispolitik mit marktgerechten Preisen ohne versteckte Kosten. Wir locken unsere Kunden nicht mit unwirtschaftlich günstigen Einstiegspreisen oder übertrieben hohen Neukundenboni, die wir durch eine drastische Preiserhöhung zum zweiten Lieferjahr wieder ausgleichen müssten.

    Darüber hinaus gibt es viele weitere Gründe für die VBK: Wir setzen uns aktiv für die Menschen in dieser Region ein. Wir schaffen und erhalten Arbeitsplätze und vergeben bevorzugt Aufträge an Unternehmen vor Ort – Wertschöpfung und Ergebnisse bleiben so zu einem Großteil in der Region.

    Als Ihr regionaler Partner für die Energie- und Trinkwasserversorgung beraten wir Sie gerne jederzeit persönlich in unserem Hause, telefonisch oder aber auch per E-Mail.

    Ihre Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH

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