Grundversorgung
Öffentliche Bekanntgabe der Allgemeinen Preise und Bedingungen der Grundversorgung
mit Elektrizität und Erdgas durch die Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH
Seit dem 13. Juli 2005 gilt das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Gemäß § 36, Absatz 1 des Gesetzes geben wir bekannt: Die Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preise für die Grundversorgung in Niederspannung und Niederdruck entsprechen den aktuell gültigen Allgemeinen Tarifen und Bedingungen der VBK GmbH für die Versorgung mit Elektrizität bzw. Erdgas.
Gemäß § 36, Absatz 2 Satz 2 EnWG stellen wir, ab dem 01. Juli 2006, die Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH als Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre fest.
Die Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH ist Grundversorger im Netzgebiet der Gemeinde Kronshagen im Sinne des § 36 Absatz 1 EnWG für die Kalenderjahre 2007, 2008 und 2009.
Für unsere aktuellen Tarifkunden ändert sich dadurch nichts. Es gelten weiterhin die momentan gültigen Tarife und Bedingungen.
Kronshagen, im September 2005