Umsatzsteuererstattung bei Wasserhausanschlüssen

Gute Nachrichten für Wasserkunden der Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH die sich ab 2000 einen Wasserhausanschluss haben legen lassen. Sie bekommen Geld zurück!

Auf Antrag erhalten Sie die Differenz zwischen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % und dem Regelsteuersatz mit 16 % bis Dezember 2006 und 19 % ab Januar 2007 von uns erstattet.

Drucken Sie einfach das ausgefüllte Formular „Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer zu einem Wasserhausanschluss“ aus und senden es unterschrieben an:

Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH
Kopperpahler Allee 7
24119 Kronshagen

Für Fragen stehen wir Ihnen auch gern unter der Telefonnummer 0431/58672-62 zur Verfügung.

Zum Hintergrund:

Das Bundesfinanzministerium hatte im Jahr 2000 verfügt, dass das Legen von Wasserhausanschlüssen als eigenständige Leistung gesehen wird und deshalb eine Besteuerung mit dem jeweils geltenden Regelsteuersatz vorzunehmen ist. Der Bundesfinanzhof hat nun diese Entscheidung revidiert. Für die Vergangenheit wird der Ausweis des Regelsteuersatzes von der Finanzverwaltung jedoch ausdrücklich akzeptiert. Dennoch haben wir uns entschieden, unseren Kunden auf freiwilliger Basis zu viel gezahlte Umsatzsteuer zu erstatten.